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Die Vereinigung |
Hansruedi Vonlanthen
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➡ Die Zucht Verbands Ordnung (ZVO) umsetzen.
➡ Die Haflinger-Pentagon Sàrl-GmbH, handelt als Dachorganisation im Namen der Pferdezuchtverordnung, gültig ab 01.01.2026 – die nach Bundesratsbeschluss eine totalrevidierte Tierzuchtverordnung sein soll. Angepasst an EU-Kompatibilität.
➡ Die Frage ist erlaubt, was ist totalrevidiert worden?
➡ Wir übernehmen die 60% was revidiert worden ist und revidieren die 40% was noch entfernt und zu verwirklichen ist.
➡ Wir überwachen und zuordnen das Zuchtprogramm HPT – Haflinger Pferdezucht Verband Tirol – an
➡ Die Abteilungen – Sektionen: AAG – AAP – BCP – CXP – CXE.
➡ Die UELN – Lebensnummer der Fohlen in den Ländern.
➡ Das geschlossene HB – Herdebuch Txx – Tha und das offene HB – Herdebuch der Abteilungen/Sektionen BCP – CXP – CXE
➡ Das Register der Fohlen mit «Certificate of Origin» und UELN auch für Pferde ohne Herkunft und Zugehörigkeit einer Eintragungsmöglichkeit.
➡ «Certificate of Origin» für jede Ursprungszuchtbuch-führende Organisation.
➡ Die Lebensnummer-System UELN – „Universal Equine Life Number“ für jede Abteilung – Sektion:
756 als Txx – laufende Zahl + Geburtsjahr
„ „ Tha „ „ „ „
„ „ BCP „ „ „ „ die alphanumerische UELN
„ „ CXP „ „ „ „
„ „ CXE „ „ „ „
➡ Die Rasse ➡ Haflinger ⬅ hat 3, drei Ursprungszuchtbuch-führende Organisationen: HPT – A.N.A.C.R.Ha.I. – FN und ein Zuchtprogramm in dem die drei Organisationen als Rasse zusammen gefasst sind.
➡ Die Ausweitung der Abteilung-Sektion der rein-erbigen, rein-gezogenen Zuchtbuch-Abteilungen hat zum Zweck, dass ausserhalb vom HPT, Haflinger Pferdezuchtverband Tirol die Genetik der Rasse International als rein-erbig, rein-gezogen eingesetzt werden kann, soll heissen –
Es gibt auch ausserhalb vom Zuchtverband Tirol HPT-Ebbs rein-erbige, rein-gezogene ➡ Haflinger ⬅ mit dem Gütezeichen Txx – Tha.
➡ Die Akzeptanz der rein-erbigkeit nach Zuchtprogramm HPT ist ein Meisterwerk, dass von der Dachorganisation Haflinger-Pentagon Sàrl-GmbH zu 100% übernommen wird.
➡ Die totalrevidierte Pferdezucht-Verordnung in der Schweiz, gültig ab 1.1.2026, verlangt die von der Legislative vorgegebene Umsetzung.
➡ Die Exekutive – der Bundesrat – das Bundesamt (BLW) verantwortet die Umsetzung.